10 „goldene Regeln“ der Strasser-Hufpflege

  1. Artgerecht ist nur die Freiheit. Deshalb muß Tierhaltung den natürlichen Lebensbedingungen nahekommen.
  2. Jede Beschäftigung mit dem Tier muß auf gegenseitigem Verständnis und Vertrauen basieren. Schmerzeinwirkung bei Training oder Behandlung wird abgelehnt.
  3. Es darf dem Tier durch Behandlung kein Schaden zugefügt werden.
  4. Behandlung von Problemen muß zwingend mit Erkennen und Beseitigen von Ursachen für das Problem einhergehen.
  5. Das Tierwohl steht stets im Vordergrund gegenüber Leistunganforderungen oder materiellen Interessen.
  6. Hufbehandlung hat für das Pferdewohl größte Bedeutung und muß ganzheitlicher Betrachtung des Organismus und seiner Umwelt auf hohem Kenntnisniveau geschehen und sich an der Natur des Organismus orientieren.
  7. Der Pferdehuf ist ein multifunktionales, pumpendes Organ, das nicht durch Hufschutz eingeengt werden darf. Dies gilt für jeglichen Beschlag, aber auch für anzuschnallenden oder anzuklebenden Hufschutz.
  8. Gesunde Hufe bedürfen keiner Korrektur, da Abrieb und Nachschub im Gleichgewicht sind und sich die Hufform auch über längere Zeiträume nicht negativ verändert.
  9. Behandlung von Hufproblemen hat nach den vorangestellten Punkten in geeigneten Haltungsbedingungen von erfahrenen aus- und weitergebildeten Barhufpflegern zu erfolgen, die entsprechend den Notwendigkeiten Tierärzte und Heilpraktiker hinzuziehen.
  10. Kollegiales Verhalten zwischen Menschen, die Tieren helfen wollen, ist selbstverständlich.